|
Gehölzschäden
- Was ist darunter zu verstehen? Als Gehölzschäden z.B. im Sinne
des Haftpflichtschadens gelten allgemein die Beschädigungen oder
Zerstörungen von Bäumen, Stauden, Hecken und anderweitigen Anpflanzungen.
Gehölze als
privates wie auch als öffentliches Grün üben eine Funktion (gestalterisch,
abschirmend, leitend, etc.) aus. Sie gehören als Grundstücksbestandteil
und wertbildendes Element zum Grundstückswert. Schäden an Gehölzen
können somit die Funktion mindern und führen u.U. sogar zur Wertminderung
des Grundstückes.
Für die Schadenberechnung
an Gehölzen und dem Baumwert gibt es verschiedene Methoden, wobei
sich die sog. "Methode KOCH" weitestgehend durchgesetzt hat und
höchstrichterlich anerkannt wird. Mittels einem Gehölzwert- oder
Baumwertgutachten wird der entstandene Schaden am betroffenen Gehölz
ermittelt.
Gehölzschäden
- Für wen relevant?

Grundsätzlich
für alle Besitzer von Gehölzen, die einen Schaden erlitten haben
und für Institutionen, die sich mit dem Schadenersatz zu befassen
haben
1.. |
Für
Versicherungen, die im Haftpflichtschaden nach der gerechtfertigten
Schadenhöhe und eine rechtssicheren Berechnung benötigen
oder vorliegende Gehölzwertberechnungen prüfen lassen
wollen. |
|
2.. |
Für
Privatpersonen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Auseinandersetzung
oder durch die Einwirkung von Kfz eine Regulierung für
den entstandenen Schaden herbeiführen wollen. |
|
3.. |
Für
Kommunen oder das Straßenverkehrsamt, welche durch Dritte
beschädigte Gehölze bewertet haben möchten. |
|
Gehölzschäden
- Warum ein Gehölzwertgutachten?

Kaum ein Schaden
wird so häufig nicht oder völlig falsch berechnet wie Gehölzschäden.
Vielfach gehen im Haftpflichtschaden die Geschädigten als auch die
Ersteller von Schadenersatzangeboten davon aus, dass ein Anspruch
auf Naturalrestitution (vollständige Wiederherstellung) besteht. Dies
ist bei Gehölzschäden jedoch äußerst selten der Fall. Durch die Schadenersatzberechnung
in Gehölzgutachten wird die zumeist deutlich kleinere Nachpflanzung
im Vergleich zum zerstörten Gehölz, die Pflanzung und Anwachspflege
sowie die Wiederherstellung bis zur Funktionserfüllung berücksichtigt.
Dem gegenüber gestellt werden Wertminderungen durch Vorschäden, die
Standortwahl, Abstände, Wachstum und Pflegerückstände.
Nur durch die Wahl einer höchstrichterlich anerkannten Methode und
unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren erhält der Auftraggeber
den für ihn relevanten Gehölzwert.
Gehölzschäden - Wie wir ihnen helfen?

Schutzobjekt
ist das Grundstück, einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile,
also auch Pflanzen und Gebäude, nicht aber das unter dem Boden befindliche
Grundwasser. Soweit Bodenkontaminationen nur dadurch behoben werden
können, dass Pflanzen und/oder Gebäude(teile) entfernt werden müssen,
soll sich ein Versicherungsschutz auch hierauf erstrecken.
a.. |
Wir
beraten Sie vorab über die in ihrem Falle angemessene
Wertermittlung. |
|
b.. |
Wir
erstellen nach Beauftragung eine Schadendokumentation
mit allen relevanten Daten zur späteren Schadenberechnung.
|
|
c.. |
Wir
zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg zur Schadenregulierung
auf. |
|
|